Physiotherapeuten / Masseure in Hessen aufgepasst!
Abrechnung von Hausbesuchsverordnungen
für selbständige Freie Mitarbeiter
Sie sind selbstständig tätige/r Masseur /In oder Physiotherapeut /In und arbeiten als Freier Mitarbeiter bereits in einer zugelassenen Praxis?
Um dem Verdacht der Scheinselbständigkeit zu entgehen, sollten Sie immer für mehrere Auftraggeber tätig sein und unternehmerisch am Markt auftreten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, parallel zu Ihrem bisherigen Auftraggeber Ihre selbst akquirierten Hausbesuchsverordnungen zu besonders günstigen Konditionen über unsere Praxis abzurechnen. Bis zu 80% Ihres Umsatzes können Sie für sich verbuchen.
Wir benötigen lediglich vor der ersten Abrechnung folgende Nachweise:
- Kopie der Berufsurkunde
- ggf. Kopie der Zusatzqualifikationen (MLD / MT / Bobath / PNF)
- Kopie des Berufshaftpflichtversicherungsscheines
- Nachweis der Rentenversicherung bei der DRV bzw. Nachweis der Befreiung
oder erfolgreiches Statusfeststellungsverfahren der DRV - Unterschriebener Vertrag mit uns (Schicken wir Ihnen gerne zu)
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle, ehrliche Zusammenarbeit zum Wohle aller.